1 A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung müssen alle Leuchten beziehungsweise technischen Produkte tragen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Hier handelt es sich nicht um ein Sicherheitsprüfzeichen wie VDE-, ENEC- oder GS-Zeichen.    

Mit dem Zeichen „CE“ auf ihren Produkten oder der Verpackung dokumentieren Hersteller in Eigenverantwortung. Die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt oder seiner Verpackung richtet sich also nicht an Verbraucher, sondern an die Behörden, die für die Überwachung der entsprechenden EU-Richtlinien zuständig sind. Sie wird ergänzt durch eine Konformitätserklärung.

Ein ausschließlich mit dem CE-Symbol gekennzeichnetes Erzeugnis wurde also von keiner anerkannten Prüfstelle getestet.