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DIN EN 1838 – Notbeleuchtung

Die DIN EN 1838:2019-11 ist die Norm zu lichttechnischen Anforderungen an Not- und Sicherheitsbeleuchtung. In Gebäuden, die der Öffentlichkeit oder für Arbeitnehmer zugänglich sind, ist die Norm grundsätzlich anzuwenden. Die DIN EN 1838:2019-11 beinhaltet Mindestwerte für die Planung und Installation der Notbeleuchtung.

Was bedeutet Notbeleuchtung?

Notbeleuchtung ist der übergeordnete Begriff für alle Arten von Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtungen für Notfälle. Darunter fallen z.B. Sicherheitsbeleuchtungen für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung oder Sicherheitsbeleuchtungen für Rettungswege.

Die Notbeleuchtung springt ein, wenn die „normale“ Beleuchtung durch einen Stromausfall nicht mehr funktioniert. Sie benötigt daher eine separate, von der allgemeinen Stromversorgung unabhängige Stromquelle.

Unterschied zwischen Ersatzbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Die Ersatzbeleuchtung soll trotz eines Ausfalls der allgemeinen Stromversorgung die Möglichkeit bieten, die Arbeitstätigkeiten fortzuführen, z.B. in sicherheitsrelevanten Bereichen wie Kraftwerken. Deshalb wird sie meist mit der gleichen Beleuchtungsstärke wie die normale Beleuchtung ausgeführt.

Ziel der Sicherheitsbeleuchtung ist es, dass sich die im Gebäude befindlichen Personen trotz Stromausfall orientieren und die Rettungswege finden können. Auch Brandschutzeinrichtungen wie z.B. Feuerlöscher bleiben dank der Notbeleuchtung sichtbar.

Die Sicherheitsbeleuchtung ist zudem in die folgenden Bereiche unterteilbar:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
  • Sicherheitszeichen
  • Antipanikbeleuchtung
  • Sicherheitsbeleuchtung für Bereiche mit besonderer Gefährdung

Weitere wichtige Forderungen an die Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 bzgl. der Installationsorte:

  • an jeder Ausgangstür, die für den Notfall benutzt werden kann
  • an jedem Notausgang bis zum sicheren Bereich
  • mindestens zwei Meter über dem Boden
  • im Bereich von Niveauänderungen
  • nahe Treppen
  • an jeder Richtungsänderung
  • nahe Erste-Hilfe-Stellen
  • an Kreuzungen von Fluren und Gängen
  • nahe Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen
  • nahe Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung
  • nahe Schutzbereichen und Kommunikationsbereichen für Menschen mit Behinderung

Der Begriff „nahe“ bedeutet, dass die Notbeleuchtung maximal zwei Meter Abstand haben darf.