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Arbeitsplatzbeleuchtung

Arbeitsplätze müssen immer entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung ausgeleuchtet werden. Daher erfordern bspw. Büroarbeitsplätze andere Beleuchtungen als Produktionsstätten oder Lagerhallen. Für alle Arbeitsplatzarten existieren konkrete Vorschriften zur Beleuchtung.

Warum ist eine gute Beleuchtung am Arbeitsplatz wichtig?

Licht – sei es Tageslicht oder künstliches Licht – hat große Auswirkungen auf die Produktivität und die Konzentrationsfähigkeit am Arbeitsplatz. Eine richtig auf den Arbeitsort abgestimmte Lichtatmosphäre schafft gute Voraussetzungen für ein entspanntes, produktives Arbeiten. Demgegenüber kann sich eine unzureichende Arbeitsplatzbeleuchtung langfristig negativ auf Gesundheit der Mitarbeiter auswirken. Außerdem steigen dadurch die Fehlerquote und die Anfälligkeit für Ermüdung.

Neben diesem „Wohlfühlaspekt“ ist die korrekte Arbeitsplatzbeleuchtung ein wichtiger Sicherheitsaspekt.

Vorschriften zur Beleuchtung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass der Arbeitsort ausreichend belichtet und beleuchtet wird. Die Belichtung bezieht sich auf das Tageslicht, die Beleuchtung auf künstliche Lichtquellen. Regelungen zur Arbeitsplatzbeleuchtung finden sich u.a. in der Arbeitsstättenverordnung. Die Verordnung geht dabei auf die folgenden drei Bereiche ein:

  • Tageslicht
  • künstliche Beleuchtung
  • Sichtverbindung nach draußen

Die Arbeitsstättenregeln ASR A3.4 – konkrete Vorgaben zur Arbeitsplatzbeleuchtung

Konkretisiert wird die Arbeitsstättenverordnung durch die Arbeitsstättenregeln (ASR). In den ASR A3.4 wird Arbeitgebern vorgegeben, wie die Ausleuchtung durch Tageslicht und künstliches Licht verknüpft werden soll, um für die Beschäftigten einen ausreichenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Hierbei nehmen die ASR A3.4 Bezug auf folgende Arbeitsplatzbereiche:

  • Arbeitsflächen
  • Bewegungsflächen
  • Stellflächen, die dem Fortgang der Arbeit dienen

Es ist Arbeitgebern zwar erlaubt, bei betriebstechnischen Besonderheiten von bestimmten Anforderungen der ASR zur Beleuchtung abzuweichen, sie müssen in dem Fall jedoch im Zuge der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht zu gefährden.

Möglichst Tageslicht nutzen

Im Optimalfall gibt es große Fensterflächen, die viel Tageslicht hineinlassen. So profitiert der Arbeitsplatz von einer guten Ausleuchtung mit natürlichem Licht, was am angenehmsten empfunden wird. Das Tageslicht darf aber nicht blenden – das gilt gleichermaßen für jegliche künstliche Lichtquellen.

Räume, die nicht über eine ausreichende Tageslichtbeleuchtung verfügen, sollten generell nicht mit ständigen Arbeitsplätzen ausgestattet werden.

Um festzustellen, ob die Räume ausreichend mit Tageslicht versorgt werden, wird der Tageslichtquotient messtechnisch ermittelt. Er macht Angaben zum Verhältnis der Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum und der Beleuchtungsstärke im Freien ohne Verbauung bei bedecktem Himmel.

In der Raummitte sollte der Tageslichtquotient größer als zwei Prozent sein. Für Büros wird in der Raummitte ein Tageslichtquotient von drei Prozent empfohlen.

Schwierig wird es jedoch in großen Räumen, wie z.B. Hallen oder Großraumbüros, diese Vorgabe zum Tageslichtquotienten zu erreichen.

Anpassung der künstlichen Arbeitsplatzbeleuchtung an die Sehaufgabe

Wie eingangs schon erwähnt, muss die Arbeitsplatzbeleuchtung zur jeweiligen Arbeitstätigkeit passen. Die ASR unterscheiden außerdem zwischen einer künstlichen Beleuchtung im Freien und in Gebäuden.

Künstliche Beleuchtung von Arbeitsorten in Gebäuden

Die Arbeitsstätten müssen über eine ausreichende künstliche Beleuchtung mit einer gleichbleibenden Beleuchtungsqualität verfügen. Dabei steht es Unternehmen frei, ob sie sich für eine raumbezogene Beleuchtung entscheiden oder die Beleuchtung auf den Arbeitsplatz beschränken. Allerdings muss in beiden Fällen gewährleistet sein, dass die Sicherheit der Beschäftigten in allen Bereichen ihres Arbeitsortes (also an den Arbeitsflächen, den Bewegungsflächen und den Stellflächen, die dem Fortgang der Arbeit dienen) gewährleistet wird.

In Anhang 1 der ASR A3.4 sind die Beleuchtungsstärken und der Farbwiedergabeindex für die raumbezogene Beleuchtung und die Beleuchtung auf den Arbeitsplatz vorgegeben.

Einige Beispiele für die in den ASR empfohlenen Beleuchtungsstärken:

Beleuchtungsstärke Bsp. für Arbeitsstätten/Arbeitstätigkeiten
50 Lux Personen-Verkehrswege in Gebäuden Lagerräume für gleichartiges/großteiliges Lagergut produktionstechnische / verfahrenstechnische Anlagen
300 Lux Verkaufsräume Kfz-Werkstätten  Schweißen Labore in chemischer Industrie
500 Lux Büro Sanitärräume Küchen Tätigkeiten an Druckmaschinen Dreh- oder Fräsarbeiten Holzbearbeitungsmaschinen
100 Lux Großraumbüros mit mittlerer Reflexion  Qualitätskontrolle Werkzeugbau/Vorrichtungsbau Feinmontage

Am besten ist eine gute Mischung aus Allgemein- und Akzentbeleuchtung, z.B. die Kombination aus einer Deckenbelechtung (Allgemeinbeleuchtung) mit einer Schreibtischlampe (Akzentbeleuchtung).

Künstliche Beleuchtung von Arbeitsorten im Außenbereich

Die Mindestwerte zur Beleuchtungsstärke für Arbeitsorte im Außenbereich sind im Anhang 2 der ASR A3.4 zu finden. Im Bereich von Verkehrsanlagen darf die Beleuchtung nicht blenden oder mit anderen Signalen verwechselbar sein. In Hinblick auf die Leuchtenauswahl und die Vorbeugung von Arbeitsunfällen muss die Außenbeleuchtung die gleichen Anforderungen erfüllen wie die Beleuchtung von Arbeitsorten in Gebäuden.

Was muss bei der Planung der Arbeitsplatzbeleuchtung beachtet werden?

Für Lichtplaner sind die folgenden Fragen relevant:

Leuchten: Welche Art und Anzahl? Welche Leistungsaufnahme und Lichtfarben?

  • Lichtpunkthöhe über Fußboden
  • Mit welchen Wartungsintervallen ist zu rechnen bzw. passen die Wartungsintervalle der gewählten Beleuchtung zu den jeweiligen Arbeitsortbedingungen?

Außerdem müssen Lichtplaner darauf achten, dass die Arbeitsplatzbeleuchtung die sogenannten lichttechnischen Gütemerkmale erfüllen. Dazu gehören:

  • ausreichendes Beleuchtungsniveau und Tageslicht
  • passende Leuchtdichteverteilung
  • richtige Abstimmung von Schatten, Lichtrichtung, Körperwidergabe
  • Vermeidung von Reflexion und Blendung
  • Lichtfarbe und Farbwiedergabe sollen angenehm wirken
  • Flimmerfreiheit

LED Beleuchtung als Arbeitsplatzbeleuchtung

Unabhängig vom Arbeitsort sollte die Beleuchtung mit LED-Technik umgesetzt werden. Sie ist einerseits stromsparend und ermöglicht andererseits eine direkte und indirekte Beleuchtung. Außerdem haben LED den Vorteil zahlreicher Helligkeitsstufen, Lichtmodi und Farbtemperaturen, was wiederum die Anpassung an die jeweilige Sehaufgabe beim Arbeiten erleichtert.